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   VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16   

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VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16 (https://dejure.org/2022,21882)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16.06.2022 - 5 K 451/16 (https://dejure.org/2022,21882)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16. Juni 2022 - 5 K 451/16 (https://dejure.org/2022,21882)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (36)

  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802

    Der Erlass einer wasserrechtlichen Duldungsanordnung nach § 93 Satz 1 WHG 2010,

    Auszug aus VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
    Dem Privateigentümer eines als öffentliche Straße gewidmeten Grundstücks steht gegen den Abwasser- und Trinkwasserzweckverband eine actio negatoria wegen ohne Duldungsverfügung nach § 93 WHG und ohne Zustimmung verlegter Abwasser- und Trinkwasserleitung zu (entgegen VGH München, Beschluss vom 5. November 2012 - 8 CS 12.802; VG Cottbus, Urteil vom 5. November 2015 - 6 K 607/11 -).

    Allerdings geht die Widmung in ihren Rechtsfolgen nicht so weit, dass es zum Ausschluss des privatrechtlichen Eigentums am Straßengrundstück kommt und sich dieses nur noch als "leere Hülle" (so aber Bay. VGH, Beschluss vom 05. November 2012 - 8 CS 12.802 - juris, Rn. 9) darstellt.

    Soweit teilweise davon ausgegangen wird, dass sich die Untergrenze des Straßengrundes in einer Tiefe befinde, jenseits der sich nach straßenrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Erfordernissen Eingriffe nicht mehr auf den Bestand der Straße auswirken können und der Straßenbaulastträger an ihrer Abwehr daher kein Interesse haben kann (Bay.VGH, Beschluss vom 05. November 2012 - 8 CS 12.802 - juris, Rn. 10 m.w.N.; sich darauf beziehend VG Cottbus, Urteil vom 05. November 2015 - 6 K 607/11 - juris Rn. 20; Häußler, a.a.O., Rn. 14; mit Verweis auf ihn auch Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Auflage 2020, Rn. 77), kann diese Sicht für den Geltungsbereich des Brandenburgischen Straßengesetzes keine Geltung beanspruchen.

  • VGH Bayern, 29.11.2013 - 4 B 13.1166

    Gehört eine Leitung, die seit langer Zeit einer kommunalen Abwasserbeseitigungs-

    Auszug aus VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
    Es kann dahingestellt bleiben, ob Unterlassungsansprüche an sich überhaupt nicht verjähren können (Raff, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 1004 Rn. 308), oder ob in der andauernden Durchleitung von Trinkwasser ein Dauerverhalten liegt, welches das Eigentumsrecht ohne Zäsur fortdauernd verletzt mit der Folge, dass entweder die Verjährung des Unterlassungsanspruchs nicht beginnt, solange die Störung andauert (OVG Saarland, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 1 A 20/14 -, juris Rn. 5, 7; Bay.VGH, Urteil vom 29. November 2013 - 4 B 13.1166 -, juris Rn. 33) oder jede neue Störung einen neuen Anspruch begründet (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2015 - V ZR 168/14 -, NSW BGB § 1004 (BGH-intern) = juris Rn. 31 m.w.N.).

    Soweit teilweise angenommen wird, dass in Fällen einer unbefugten Leitungsverlegung auf fremdem Grund keine Stilllegung oder Unterlassung der Benutzung gefordert werden kann, wenn der Anspruch des Grundstückseigentümers auf Entfernung der Leitung verjährt ist (Bay. VGH, Urteil vom 29. November 2013 - 4 B 13.1166 -, juris Rn. 33), liegt dem die nicht überzeugende Annahme zugrunde, dass die Durchleitung von Trinkwasser durch die vorhandene Trinkwasserleitung nicht Gegenstand eines selbstständigen Unterlassungsanspruchs sein kann, sondern sich nur als ein "Minus" des Beseitigungsanspruchs darstellt.

  • VG München, 13.10.2020 - M 10 K 18.6116

    Erfolgreiche Klage eines Grundstückseigentümers auf Duldung der Beseitigung eines

    Auszug aus VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
    Darlegungs- und beweispflichtig für den Mangel eines Ausschließungsinteresses ist der Beklagte als Einwirkender (VG München, Urteil vom 13. Oktober 2020 - M 10 K 18.6116 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Vielmehr bedarf es der sicheren Erwartung, dass dem geltend gemachten Anspruch der Einwand der Legalisierung entgegengesetzt wird (BVerwG a.a.O., S. 180 f. = juris Rn. 13, 15; VG München, Urteil vom 13. Oktober 2020 - M 10 K 18.6116 -, juris Rn. 34 m.w.N.).

  • OVG Saarland, 01.12.2021 - 1 A 314/19

    Durchleiten von Abwasser durch Grundstücke im Privateigentumunterirdisches

    Auszug aus VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
    Mit diesem Einverständnis ist zwischen ihr und dem Beklagten aber kein wirksamer Leihvertrag (vgl. zur Vertragsart Bay. VGH, Urteil vom 23. März 1999 - 4 B 97.720 -, juris Rn. 15; mit Verweis darauf OVG Saarland, Urteil vom 1. Dezember 2021 - 1 A 314/19 -, juris Rn. 69) über den unentgeltlichen Gebrauch des klägerischen Grundstücks Flurnummer 39 für die Verlegung und Unterhaltung der Schmutzwasserleitung zustanden gekommen.

    In der unberechtigten Durchleitung von Trinkwasser durch vorhandene Leitungen liegt eine eigenständige Eigentumsbeeinträchtigung, deren Unterlassen der Grundstückseigentümer nach § 1004 BGB grundsätzlich verlangen kann (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 1. Dezember 2021 - 1 A 314/19 -, juris Rn. 91 ff.) Dass die Leitungen wohl als Scheinbestandteil nach § 95 BGB im Eigentum des Beklagten stehen, steht der Annahme einer eigenständigen, neben die Verlegung tretenden weiteren Eigentumsbeeinträchtigung am Grundstück nicht entgegen.

  • VG Cottbus, 05.11.2015 - 6 K 607/11

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Auszug aus VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
    Dem Privateigentümer eines als öffentliche Straße gewidmeten Grundstücks steht gegen den Abwasser- und Trinkwasserzweckverband eine actio negatoria wegen ohne Duldungsverfügung nach § 93 WHG und ohne Zustimmung verlegter Abwasser- und Trinkwasserleitung zu (entgegen VGH München, Beschluss vom 5. November 2012 - 8 CS 12.802; VG Cottbus, Urteil vom 5. November 2015 - 6 K 607/11 -).

    Soweit teilweise davon ausgegangen wird, dass sich die Untergrenze des Straßengrundes in einer Tiefe befinde, jenseits der sich nach straßenrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Erfordernissen Eingriffe nicht mehr auf den Bestand der Straße auswirken können und der Straßenbaulastträger an ihrer Abwehr daher kein Interesse haben kann (Bay.VGH, Beschluss vom 05. November 2012 - 8 CS 12.802 - juris, Rn. 10 m.w.N.; sich darauf beziehend VG Cottbus, Urteil vom 05. November 2015 - 6 K 607/11 - juris Rn. 20; Häußler, a.a.O., Rn. 14; mit Verweis auf ihn auch Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Auflage 2020, Rn. 77), kann diese Sicht für den Geltungsbereich des Brandenburgischen Straßengesetzes keine Geltung beanspruchen.

  • VGH Bayern, 08.02.2012 - 4 B 11.175

    Entfernung einer Abwasserleitung; Verjährung; Duldungspflicht; Entfernung durch

    Auszug aus VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
    Anspruchsgrundlage für den von den Klägern mit dem Hauptantrag begehrten Rückbau der auf ihren Grundstücken befindlichen Trinkwasserleitung, Trinkwasserhausanschlussleitungen, der Schmutzwasserleitung sowie der Schmutzwasserhausanschlussleitungen ist der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (i.V.m. Art. 14 Abs. 1 GG), der bei Eigentumsstörungen durch (schlicht) hoheitliche Tätigkeit im öffentlichen Recht entsprechend anzuwenden ist (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 8. Februar 2012 - 4 B 11.175 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Eine Verpflichtung zur Duldung besteht dann, wenn die Beeinträchtigung des Eigentums gerechtfertigt ist, sei es aufgrund einer dinglichen Sicherung, einer vertraglichen Vereinbarung oder nach privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Vorschriften (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 8. Februar 2012 - 4 B 11.175 -, juris Rn. 19).

  • BGH, 12.06.2015 - V ZR 168/14

    Nachbarschutz in Rheinland-Pfalz: Unterlassungsanspruch gegen den unterirdischen

    Auszug aus VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
    Es kann dahingestellt bleiben, ob Unterlassungsansprüche an sich überhaupt nicht verjähren können (Raff, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 1004 Rn. 308), oder ob in der andauernden Durchleitung von Trinkwasser ein Dauerverhalten liegt, welches das Eigentumsrecht ohne Zäsur fortdauernd verletzt mit der Folge, dass entweder die Verjährung des Unterlassungsanspruchs nicht beginnt, solange die Störung andauert (OVG Saarland, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 1 A 20/14 -, juris Rn. 5, 7; Bay.VGH, Urteil vom 29. November 2013 - 4 B 13.1166 -, juris Rn. 33) oder jede neue Störung einen neuen Anspruch begründet (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2015 - V ZR 168/14 -, NSW BGB § 1004 (BGH-intern) = juris Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 3.16

    Kurze Verjährung bei subventionsrechtlichen Erstattungsansprüchen

    Auszug aus VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
    Diese ist aber nach dem im öffentlichen Recht entsprechend Anwendung findenden (BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 10 C 3.16 -, BVerwGE 158, 199-208 = juris Rn. 24 m.w.N.) § 203 BGB i.V.m. § 209 BGB im Zeitpunkt der Klagerhebung gehemmt.
  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Auszug aus VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
    Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Abwehranspruch, der die Einstellung eines Betriebs oder einer Anlage zur Folge hätte, ausgeschlossen sein, wenn die störenden Einwirkungen der Erfüllung von Aufgaben dienen, die im Allgemeininteresse liegen und von öffentlich-rechtlichen Trägern oder von unmittelbar dem öffentlichen Interesse verpflichteten gemeinwichtigen Einrichtungen ausgehen (BGH, Urteil vom 7. April 2000 - V ZR 39/99 -, BGHZ 144, 200-210 = juris Rn. 14 m.W.N.).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Folgenbeseitigungsanspruch entfällt, wenn sich seine Verwirklichung als unzulässige Rechtsausübung darstellt (BVerwG, Urteil vom 06. September 1988 - 4 C 26.88 - BVerwGE 80, 178-184, S.179 â• juris, Rn. 10).
  • OVG Saarland, 18.06.2014 - 1 A 20/14

    Verjährung bzw. Verwirkung eines Anspruchs aus § 1004 BGB auf Unterlassung des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 10 S 12.16

    Widerspruch gegen Baugenehmigung für Wohnanlage; Nachbar; Antrag auf

  • VGH Bayern, 29.11.2010 - 4 B 09.2835

    § 905 S. 2 BGB kann nicht als weitere Inhalts- und Schrankenbestimmung des

  • VGH Bayern, 02.09.2021 - 4 ZB 21.1199

    Stilllegung einer Wasserleitung - Vorder- und Hinterliegergrundstück

  • BVerwG, 12.07.2004 - 7 B 86.04

    Folgenbeseitigungsanspruch; Anspruch auf Folgenbeseitigung.

  • BVerwG, 12.11.1998 - 3 BN 2.98

    Kommunalabgaben: Sondernutzungsgebühr für Plakatierung an Bauzäunen

  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 2 D 9/02
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2016 - 1 B 11.15

    Folgenbeseitigungsanspruch; Widmung; Aufhebung; Veränderungssperre; Verjährung;

  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 100.65

    Bestehen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für Versorgungsunternehmen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1999 - 9 S 3012/98

    Ausschluß der vorläufigen Vollstreckbarkeit betrifft auch Leistungsurteile -

  • VGH Bayern, 14.08.2020 - 8 ZB 20.227

    Straßenrechtliche Wiederherstellung einer Zufahrt: Anforderung an das Ende der

  • VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 73/17

    Fehlen einer beitragsrechtlichen Vorteilslage bei mangelnder Bebaubarkeit eines

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.08.1989 - 12 L 85/89
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.08.1971 - III A 146/69
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 5 S 1276/16

    Feststellbarkeit der von einer straßenrechtlichen Widmung erfassten Grundstücke;

  • VGH Bayern, 05.10.2009 - 4 B 08.2877

    Entfernung eines Kanals; Duldungspflicht; schuldrechtliche Verpflichtung zur

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.2018 - 1 A 11843/17

    Unterlassungsanspruch gegen Straßenlärm in Oppenheim verjährt

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97

    Flurbereinigungsplan; Planänderung; Anfechtbarkeit einer Planänderung;

  • OLG Karlsruhe, 10.02.1981 - 3 REMiet 1/81

    Geltungsbereich des § 571 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wenn nur einer der

  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 30.79

    Lehramtsausbildung - Angestelltenvertrag - Rechtsweg

  • LG Berlin, 06.07.2021 - 65 S 15/21

    Wohnraummietvertrag: Wirksames Zustandekommen - Scheingeschäft - vereinfachtes

  • VGH Bayern, 24.01.2022 - 8 C 21.1411

    Verwaltungsrechtsweg für Ansprüche eines Anliegers gegen Gemeinde wegen Schäden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - 11 E 1160/15

    Anbringen einer Werbeanlage an einer Staubschutzplane eines Baugerüstes i.R.d.

  • VGH Bayern, 23.03.1999 - 4 B 97.720
  • VGH Bayern, 22.12.1995 - 4 C 95.2906

    Unbegründete Beschwerde gegen Rechtswegverweisung; Ansprüche aus einer

  • VG Ansbach, 12.02.2004 - AN 1 K 02.00818
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